Aktuelles

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Bilder © Clarissa Czekalla www.motografie.de

By Andrea Kloss

01.01.2021 „Neue Grundausschreibung Clubsport“

Information für Vereine und Veranstalter.

Die Grundausschreibung für Clubsport Drag Racing wurde vom DMV überarbeitet:

CLUBSPORT GRUNDAUSSCHREIBUNG

 

By René Kloss

28.04.2020 „Regelanpassungen für E.T. Klassen in 2020“

Im DMSB Reglement haben sich folgende Änderungen (in blau) für die E.T. Klassen in 2020 ergeben.

4.1 Qualifikation: Die Qualifikation dient der Ermittlung der Startaufstellung (Paarungen, Flowcharts).

Automobile: TF, FC, PRO, TM/D, TM/FC, PM, Competition Eliminator, ET, PR, JD

Motorräder: STW/TF, TFP, STW/TG, FB, PSB, SSB, SCB, SGB, ETB, JRB

Qualifikationszeit ist die schnellste gefahrene Zeit während der Qualifikationsdurchgänge. Bei gleicher E.T. ist die höhere Geschwindigkeit im Ziel maßgebend für den Qualifikationsplatz. 

Junior Drag Racing (JD, JRB):

Als Qualifikationszeit wird die schnellste Reaktionszeit an der Startanlage gewertet. Gemessen wird diese vom Zeitpunkt Startfreigabe (Grünlicht) bis zum Schließen der Stage – Lichtschranke. Bei gleicher Qualifikationszeit (1/1000 Sek. genau) entscheidet der Zeitpunkt der erzielten Reaktionszeit. Wer zuerst die Reaktionszeit erzeilt hat, erhält den besseren Qualifikationsplatz.

Competition Eliminator (Dragster und Altered):

höhere Geschwindigkeit im Ziel maßgebend für den Qualifikationsplatz. 

E.T.-Bracket

Qualifikationszeit ist die geringste Differenz zum selbst gewählten Index („dial in“). NEU: Eine Nichtwertung von Teilnehmern, die die maximale Zeit des Klassenindexes überbieten, ist nicht zulässig. Die selbstgewählte Zeit muss hierbei im Klassenindex liegen. Bei gleicher Differenz ist die höhere Geschwindigkeit im Ziel maßgebend für den Qualifikationsplatz.
Unterbietet ein Teilnehmer seinen „dial in“ in allen Qualifikationsläufen, so wird er als Qualifikationsletzter eingestuft. Unterbieten mehrere Teilnehmer den selbst gewählten Index, so werden sie nach der Differenz zum Index vom letzten zum ersten Qualifikationsplatz hin eingestuft.
NEU: In der Rennklasse XO darf der selbst gewählte Index sowohl unter- als auch überboten werden.
Jeder Teilnehmer muss mindestens einen (1) Qualifikationslauf absolviert haben.

NEU: Teilnehmer, die am Qualifying teilgenommen haben, sind in der veröffentlichten Wertung für das Qualifying aufzuführen, auch wenn diese sich vor der Elimination/Wettbewerb abmelden. Entsprechend Art. 23 (2) des DMSB-Veranstaltungsreglements und in Sinne Art. 9 81) der Allgemeinen Prädikatsbestimmungen des DMSB. 

Super Street, Super Gas, Super Gas Bike, Super Comp, Super Comp Bike:

In diesen Gruppen gibt es zwei (2) Möglichkeiten der Qualifikation. Der Veranstalter gibt die Art der Qualifikation in der Ausschreibung bekannt.

1.   Qualifikationszeit ist die geringste Differenz zum gruppenspezifischen Index. Bei gleicher Differenz ist die höhere Geschwindigkeit im Ziel maßgebend für den Qualifikationsplatz.
Unterbietet ein Teilnehmer den Gruppenindex in allen Qualifikationsläufen, so wird er als Qualifikationsletzter eingestuft. Unterbieten mehrere Teilnehmer den Index, so werden sie nach der Differenz zum Index vom letzten zum ersten Qualifikationsplatz hin eingestuft.
Jeder Teilnehmer muss mindestens einen (1) Qualifikationslauf absolviert haben.

2.    Es wird zwar eine Qualifikation gefahren, jedoch die Zeiten nicht für die Startaufstellung gewertet. Die Paarungen der ersten Runde werden nach dem Zufallsprinzip zusammengestellt (random pairing).

4.2 Qualifikationsdurchgänge

Der Veranstalter muss bemüht sein die in der Ausschreibung angegebene Anzahl der Qualifikationsdurchgänge durchzuführen und die im Zeitplan angegebene Zeit einzuhalten. Mindestens zwei Qualifikationsdurchgänge sollten durchgeführt werden, NEU: mit Ausnahme der Klasse XO, hier gilt nur ein Qualifikationslauf. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass jeder Teilnehmer mindestens einen Qualifikationslauf absolivieren kann.

Siehe DMSB-Reglement für Drag Racing 2020 Seite 9.

By Andrea Kloss

07.03.2020 „Feuerlöschanlagen und Handfeuerlöscher“

In bestimmten Klassen sowie Motoren/Treibstoffkombination ist der Einbau von Feuerlöschanlagen vorgeschrieben. Für die Sportsmannklassen sind die Regelungen wie folgt:

Public Race: Feuerlöscher sind erlaubt, müssen jedoch, wenn vorhanden, sicher befestigt sein (keine Schlauchschellen oder Kabelbinder). Siehe Sektion 1A Artikel 9.2 Feuerlöscher

E.T. Handicap Racing: Feuerlöschsysteme sind erlaubt, müssen aber sicher montiert sein.

  • Für Dragster und nicht aufgeladene Karosseriefahrzeuge mit Methanol verbrennenden Frontmotoren sowie Fahrzeuge mit Kompressor oder Turboaufgeladenen Motoren und bei Heckmotorfahrzeugen mit geschlossenem Cockpit die der Sicherheitsklasse ET I (6.00 – 7.49 Sek.) erfüllen, sind Feuerlöschsysteme mit einer minimalen Füllung von 2,5 Kg
  • Für Kompressoraufgeladene Methanolmotoren (Vollkarosserie oder Funny Car) sind von der FIA oder ASN zugelassene Feuerlöschsysteme mit minimaler Füllung von 8,5 Kg vorgeschrieben.
    Siehe DMSB Dragracing Reglement – Technische Bestimmungen Teil III Sektion 2 Artikel 9.3 Feuerlöschsysteme sowie generelle Bestimmungen 9.3.

Super Street Cars: Feuerlöschsysteme sind erlaubt, müssen aber sicher montiert sein. Siehe DMSB Dragracing Reglement – Technische Bestimmungen Teil III Sektion 3 Artikel 9.3 Feuerlöschsysteme.

Super Gas: Feuerlöschsysteme sind erlaubt, müssen aber sicher montiert sein. Siehe DMSB Dragracing Reglement – Technische Bestimmungen Teil III Sektion 4 Artikel 9.3 Feuerlöschsysteme.

Super Comp: Feuerlöschsysteme sind erlaubt, müssen aber sicher montiert sein.

  • Für Dragster und nicht aufgeladene Karosseriefahrzeuge mit Methanol verbrennenden Frontmotoren sowie bei allen Heckmotorfahrzeugen mit geschlossenem Cockpit sind Feuerlöschsysteme mit einer minimalen Füllmenge von 2,5 Kg vorgeschrieben.
  • Für Kompressoraufgeladene Methanolmotoren (Vollkarosserie oder Funny Car) sind von der FIA oder ASN zugelassene Feuerlöschsysteme mit einer minimalen Füllung von 8,5 Kg vorgeschrieben.

Siehe Techn. Bestimmungen Teil III Sektion 5 Artikel 9.2 Feuerlöschsysteme sowie generelle Bestimmungen 9.3.

Competition Eliminator

  • Dragster: Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Cockpit oder bei Verwendung von Methanol betriebenen Frontmotoren sind von der FIA oder ASN zugelassene Feuerlöschsysteme mit einer minimalen Kapazität von 5 Kg vorgeschrieben. Siehe DMSB Dragracing Reglement – Technische Bestimmungen Teil III Sektion 8A Artikel 9.2 Feuerlöschsysteme sowie generelle Bestimmungen 9.3.
  • Altered: Feuerlöschsysteme sind erlaubt, müssen aber sicher montiert sein. Bei Vollkarosserie oder Funny Car mit Kompressoraufgeladenen Methanolmotoren sind von der FIA oder ASN zugelassene Feuerlöschsysteme mit einer minimalen Füllung von 8,5 Kg vorgeschrieben. Handfeuerlöscher sind verboten.

Siehe Technische Bestimmungen Teil III Sektion 8B Artikel 9.2 Feuerlöschsysteme sowie generelle Bestimmungen 9.3.

Sollte für Deine Rennklasse bzw. Motoren/Treibstoffkombination kein Feuerlöscher bzw. -anlage vorgeschrieben sein, aber Du dennoch ein System im Fahrzeug verbaut hast, muss dieses auch dem DMSB Reglement für Drag Racing entsprechen – siehe Teil III Generelle Technische Bestimmungen; Kapitel 9. Hilfssysteme; Artikel 9.3 Feuerlöschanlagen sowie Artikel 9.7 Druckflaschen. Feuerlöscher und -löschanlagen sind auch auf Ihre Gültigkeit/Haltbarkeit sowie Füllstand zu prüfen!

Gemäß Internationales Sport Gesetz Anhang J Artikel 253-7  wird für FIA sowie DMSB Fahrzeuggruppen alle 24 Monate nach dem Herstellungsdatum eine Prüfung der Handfeuerlöscher und Feuerlöschanlagen verlangt, diese werden auf den Prüfplaketten der Behälter bescheinigt.

Bitte beachte, dass es im DMSB-Bereich ab dem 01.01.2021 eine Änderung bzgl. der Prüfstellen gibt.

Im Anhang J des „Internationales Sport Gesetz“, Art. 253-7.3.5 könnt Ihr nachlesen welche Angaben auf den Behältern von Feuerlöschanlagen und Handfeuerlöschern sein müssen. Siehe auch DMSB Handbuch Automobilsport – Blauer Teil Automobilsport – Angaben bzw. Vorschriften für die Automobil-Technik / Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften (FIA- und DMSB-Gruppen) Artikel 4. Feuerlöscher

Denkt daran, nur ein funktionsfähiger Feuerlöscher kann im Notfall Leben retten!

Regelwerke und Standards:

  • DMSB Handbuch Automobilsport – Blauer Teil Automobilsport – Angaben bzw. Vorschriften für die Automobil-Technik / Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften (FIA- und DMSB-Gruppen) Artikel 4. Feuerlöscher
  • Liste der FIA zugelassenen AFFF Feuerlöschsysteme: „FIA Technical List no.06 – AFFF extinguishing products approved by the FIA” siehe FIA-Homepage hier….
  • Liste der FIA zugelassenen verbaubaren Feuerlöschsysteme „FIA Technical List no 52 – Plumbed-in Fire Extinguisher FIA Standard 8865-2015 Plumbed-in and Hand-held Fire Extinguisher Systems siehe FIA-Homepage hier…
  • FIA Standard für Feuerlöschsysteme: “FIA Standard 8865-2015 Plumbed-in and Hand-held Fire Extinguisher Systems” siehe FIA-Homepage hier…